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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wish To Rise · Stand: Juni 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Content-Produktions- und Marketingleistungen (insb. Content Days, Content Weekends, Event-Team-Produktionen) zwischen Wish To Rise, Inhaber Marko Svitlica (nachfolgend „Anbieter“), und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“).

§ 2 Vertragsschluss

Angebote des Anbieters sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail genügt) oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

§ 3 Leistungsumfang

Art und Umfang der Leistungen (Produktionstage, Anzahl Crew, Liefergegenstände wie Reels, Fotos, Rohmaterial, Nutzungsdauer) ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Nachträgliche Änderungen bedürfen der Abstimmung in Textform.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt erforderliche Zugänge, Akkreditierungen, Drehgenehmigungen und Ansprechpartner rechtzeitig bereit und sorgt dafür, dass erforderliche Einwilligungen abgebildeter Personen (z. B. über Teilnahmebedingungen) vorliegen.

§ 5 Vergütung und Zahlung

Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung zzgl. gesetzlicher USt. Rechnungen sind, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Reise- und Nebenkosten werden nach Vereinbarung im Angebot berechnet.

§ 6 Nutzungsrechte

Der Kunde erhält mit vollständiger Zahlung die im Angebot definierten Nutzungsrechte am gelieferten Material. Der Anbieter ist berechtigt, Arbeitsergebnisse zu Referenzzwecken (Portfolio, Social Media) zu nutzen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

§ 7 Stornierung / Verschiebung

Stornierungen und Verschiebungen bedürfen der Textform. Die konkreten Stornobedingungen (insb. Stornokosten in Abhängigkeit vom zeitlichen Vorlauf) ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Bereits angefallene, nachgewiesene Fremdkosten sind in jedem Fall zu erstatten.

§ 8 Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

§ 9 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Anbieters. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.